Inspektorenausbildung für den kirchlichen Verwaltungsdienst

Die Ausbildung besteht aus einem Bachelor-Studiengang, der drei Jahre (neun Trimester) umfasst:
- zwei Jahre fachtheoretisches Studium (sechs Trimester) und
- ein Jahr berufspraktische Studienzeit (drei Praxis-Trimester)
Die "Kircheninspektoranwärter" und "Kircheninspektoranwärterinnen" - so die Amtsbezeichnungen - absolvieren mit der Ausbildung den Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt ihrer künftigen Laufbahn der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen kirchlichen Verwaltungsdienstes
Ziel der Ausbildung ist, die Studierenden zu befähigen, sich in die verschiedenen Aufgabenbereiche der kirchlichen Verwaltung einzuarbeiten, um die der Laufbahngruppe zugeordneten Aufgaben anforderungsgerecht wahrzunehmen. Bereits in der Ausbildung wird großen Wert auf selbständiges Arbeiten gelegt.
Für das fachtheoretische Studium werden die Studierenden der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen (HSVN) in Hannover zugewiesen. Das Studium gliedert sich in verschiedene Studienabschnitte. Zu unterscheiden sind die Studiengänge “Allgemeine Verwaltung (Public Administration)” und “Verwaltungsbetriebswirtschaft (Public Management)”. Beide beginnen mit einem gemeinsamen einjährigen Grundstudium. Ab dem 4. Trimester setzt sich das Studium entsprechend dem gewählten Schwerpunkt (mehr Recht oder mehr Betriebswirtschaft) in getrennten Hauptstudiengängen für die folgenden zwei Jahre fort.