Voraussetzungen der Ausbildung
In die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen kirchlichen Verwaltungsdienstes kann eingestellt werden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
- Alter: bis 40 Jahre (bis 45 Jahre bei Schwerbehinderung)
- Evangelisch-lutherisches Bekenntnis.
Für die Zeit des Studiums werden die Studierenden in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Die Dienstbezeichnung lautet “Kircheninspektoranwärter” oder “Kircheninspektoranwärterin”. Die Anwärter und Anwärterinnen erhalten Anwärterbezüge von zzt. etwa 1260 Euro monatlich.