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praxis

Voraussetzungen der Ausbildung

In die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen kirchlichen Verwaltungsdienstes kann eingestellt werden, wer die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Alter: bis 40 Jahre (bis 45 Jahre bei Schwerbehinderung)
  • Evangelisch-lutherisches Bekenntnis.

Für die Zeit des Studiums werden die Studierenden in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. Die Dienstbezeichnung lautet “Kircheninspektoranwärter” oder “Kircheninspektoranwärterin”. Die Anwärter und Anwärterinnen erhalten Anwärterbezüge von zzt. etwa 1260 Euro monatlich.

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben,
  • Lebenslauf,
  • Lichtbild,
  • Zeugniskopie über den Schulabschluss oder
  • -wenn dieser noch nicht vorliegt- Kopien der letzten Schulzeugnisse,
  • Nachweise über etwaige Ausbildungsabschlüsse und / oder Beschäftigungs- Dienstzeugnisse (Kopien),
  • Sonstige Unterlagen- falls vorhanden: Kopie des Schwerbehindertenausweis, Bescheinigung über Zivildienst oder Wehrdienst, Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten in kirchlichen und nichtkirchlichem Bereich

Einstellungstermin ist jeweils der 1. August eines Jahres.

Bewerbungsverfahren

Weitere Informationen und Übungsaufgaben zum Testverfahren erhalten Sie auf der Internetseite der deutschen Gesellschaft zum Personalwesen (dgp).

dgp Testverfahren
Bewerbungsverfahren

Näheres zum Studium

Näheres zum Studium an der HSVN finden Sie im Internet unter den Rubriken „Studium“, „Bachelor of Arts (B.A.)“ und "Verwaltungswissenschaft" 

Kommunale Hochschule (HSVN)