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Praktische Ausbildung

praxis

Inhalte der berufspraktischen Studienzeit

In der berufspraktischen Studienzeit ist je ein Ausbildungsabschnitt in einer Organisationseinheit

  • mit Querschnittsfunktionen,
  • mit schwerpunktmäßig rechtlichen Aufgaben und
  • mit schwerpunktmäßig wirtschaftlichen Aufgaben

abzuleisten. In einem der Abschnitte sollen Sie bewusst in einem Arbeitsfeld mit unmittelbarem Kontakt zu Gemeindegliedern und haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Kirchengemeinden und Kirchenkreise tätig werden.

Was lernen Sie in der berufspraktischen Studienzeit?

 Als Anwärter oder Anwärterin sollen Sie vor allem lernen,

  • wie die kirchliche und die staatliche öffentliche Verwaltung aufgebaut ist, welche Position die Verwaltungsstelle, die Sie ausbildet, im Gesamtgefüge hat und welche Querschnitts- und Fachaufgaben sie wahrnimmt,
  • wie die Arbeitsabläufe und die Arbeitsweisen der Verwaltungsstelle aussehen und
  • wie das theoretisch Gelernte in praktische Arbeitsergebnisse umzusetzen ist.

Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in Informations- und Kommunikationstechniken.

Was fällt in der Praxisausbildung an?

  • Sie nehmen an internen Dienstbesprechungen sowie an Ortsterminen teil und fertigen zur Vor- und Nachbereitung Einladungen, Protokolle oder Vermerke,
  • Sie bearbeiten Aktenvorgänge, prüfen Anträge, erfassen für deren Bearbeitung den Sachverhalt, bereiten ihn für die Entscheidung auf, halten Aktenvorträge, fertigen Bescheide etc.,
  • Sie wirken bei der Erstellung genereller Regelungen mit, z.B. Satzungen, Verwaltungsvorschriften, Rundverfügungen, Dienstanweisungen, Verordnungen.

Was bearbeiten Sie?

Zu den ausbildungsrelevanten Tätigkeiten mit rechtlichem Schwerpunkt gehört:

  • Erstbescheide und Widerspruchsbescheide zu erstellen,
  • Verträge auszuarbeiten oder umzusetzen,
  • umfangreichere Rechtsgutachten auszuarbeiten (insbesondere für den Studiengang Verwaltung).

Zu den Tätigkeiten mit wirtschaftlichem Schwerpunkte gehören

  • Mitarbeit beim Einsatz von Planungs- und Entscheidungstechniken oder Fachplanungen z.B. Entwicklungs-, Personal- oder Investitionsplanung, Projektmanagement,
  • Mitarbeit bei statistischen Erhebungen oder Organisationsuntersuchungen.
  • Mitarbeit bei der Haushaltsplanung oder Rechnungslegung und deren Prüfung.
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechungen für Investitionen oder Beschaffungen,
  • Mitarbeit bei der Durchführung kaufmännischer Buchführung, z.B. Gewinn- und Verlustrechnung , Bilanzstellung und -bewertung, allgemeine Bewertungsfragen (insbesondere für den Studienzweig Verwaltungsbetriebswirtschaft),
  • Mitarbeit bei Aufbau oder Weiterentwicklung der Kosten - und Leistungsrechung

Die wichtigsten Merkmale

Im Rahmen der berufspraktischen Studienzeit wird besonders Wert darauf gelegt, dass Sie als Anwärter oder Anwärterin sich nicht nur Fachkompetenz in rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgabenfeldern aneignen, sondern auch Schlüsselqualifikationen erwerben. Damit meinen wir

  • die Fähigkeit zu selbständigem Lernen,
  • Verantwortungs- und Handlungsbereitschaft,
  • Methodenkompetenz,
  • die Fähigkeit zu fachübergreifendem, prozess- und ergebnisorientiertem Denken, soziale und kommunikative Kompetenz (Kommunikations-, Team-, Kritikfähigkeit).

In der Ausbildung am Arbeitsplatz sollen Sie daher auch mit

  • der Lösung fachübergreifender Probleme (z.B. Organisation oder Moderation einer Sitzung, Erstellen einer Broschüre, Organisation eines Einführungspraktikums, Überprüfung von Arbeitsabläufen und Organisationsstrukturen im Rahmen kleinerer Projekte) oder
  • dem weitgehend selbständigen und eigenverantwortlichen Ausfüllen eines Arbeitsplatzes (einschl. Mitzeichnung von Entwürfen, Gesprächsführung mit Gemeindegliedern, Vorgesetzten sowie Kollegen und Kolleginnen)

betraut werden.